Neuerungen rund um das Arbeitsgesetz ab 2025
Neuerungen rund um das Arbeitsgesetz ab 2025
Im Jahr 2025 treten in der Schweiz zahlreiche neue Gesetze, Regelungen und Änderungen im Arbeitsalltag in Kraft. Hier ist ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
AHV/IV-Rente
1. Per 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2,9 Prozent erhöht, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die Minimalrente der AHV/IV steigt bei voller Beitragsdauer um 35 Franken auf monatlich 1260 Franken, während die Maximalrente um 70 Franken auf 2520 Franken ansteigt.
BVG (Berufliche Vorsorge)
2. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst:
- Die Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn) steigt von 22’050 Franken auf 22’680 Franken.
- Die obere Limite des Jahreslohns erhöht sich von 88’200 Franken auf 90’720 Franken.
- Weitere Anpassungen:
– Koordinationsabzug: Steigt von 25’725 Franken auf 26’460 Franken.
– Minimal koordinierter Lohn: Steigt von 3675 Franken auf 3780 Franken.
– Maximal koordinierter Lohn: Steigt von 62’475 Franken auf 64’260 Franken.
Familienzulagen
Per 1. Januar 2025 steigen mehrere Zulagen im Rahmen des Familienzulagengesetzes:
- Die Kinderzulage erhöht sich von monatlich 200 Franken auf 215 Franken.
- Die Ausbildungszulage steigt von monatlich 250 Franken auf 268 Franken.
-
Diese Beträge sind Mindestansätze; die Kantone können höhere Ansätze und weitere Zulagen vorsehen. Kantone, die die Mindestansätze vorsehen:
- Kinderzulage: Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Tessin
- Ausbildungszulage: Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Tessin
Kontingente
Schweizer Unternehmen dürfen auch im Jahr 2025 in begrenztem Masse Erwerbstätige aus Drittstaaten rekrutieren. Das Kontingent bleibt im Vergleich zu 2024 unverändert. Insgesamt dürfen bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden – davon 4500 mit Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L. Zudem hebt der Bundesrat die Kontingente für Erwerbstätige aus Kroatien per 1. Januar 2025 auf. Kroatische Staatsangehörige geniessen dann wieder die volle Personenfreizügigkeit, nachdem die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund starker Zuwanderung begrenzt worden war. Die Schweiz behält sich vor, auch künftig von dieser sogenannten Ventilklausel Gebrauch zu machen.
Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961. Im Jahr darauf steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 auf 64 Jahre und sechs Monate; für Frauen des Jahrgangs 1963 beträgt es dann bereits 64 Jahre und neun Monate. Ab dem Jahrgang 1964 wird das Referenzalter für Frauen auf insgesamt 65 Jahre angehoben. Mit dieser Anpassung soll die AHV stabilisiert werden. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge von einschließlich 1961 bis einschließlich 1969) wird es Ausgleichsmaßnahmen geben. Zudem wird ein flexibler Rentenbezug in der AHV ermöglicht.
Säule 3A
Der Bundesrat führt eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein. Diese Neuerung betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Beiträge in die Säule eingezahlt haben. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Wer nicht jedes Jahr die Maximalbeiträge in die Säule eingezahlt hat, kann diese bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen; diese Einkäufe lassen sich steuerlich abziehen.
Telearbeit
Künftig können Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuert werden, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Der Bund setzt per 1. Januar 2025 ein entsprechendes Gesetz in Kraft: „Es stellt sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann besteuern kann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten – sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufällt“, heisst es in einer Mitteilung.
4 You Personal AG