Der Bundesrat hat den neuen GAV Personalverleih 2024-2027 per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt
Der Bundesrat hat den neuen GAV Personalverleih 2024-2027 per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt
Anfang Februar hat der Bundesrat den AVE-Beschluss für die Erneuerung des GAV Personalverleih gefasst. Dies bedeutet, dass der neue GAV Personalverleih 2024–2027 per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt wird. Ab diesem Datum gelten die Bestimmungen des neuen GAVP. Hervorzuheben sind vor allem die neuen Mindestlöhne 2024 und der neue GAVP-Beitrag (Arbeitnehmer: 0.4 Prozent / Arbeitgeber: 0.4 Prozent). In unserem aktualisierten Flyer GAVP 2024-2027 finden Sie die wichtigsten Informationen.
Quelle: swissstafing